Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1989 - 13 A 95/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 4 SchwbG a.F. (= § 5 SchwbG n.F.)
Anrechenbarkeit der Beschäftigung eines schwerbehinderten GmbH-Geschäftsführers auf Pflichtsatz einer GmbH & Co. KG? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Anrechenbarkeit der von den schwerbehinderten Geschäftsführern und Kommanditisten der GmbH und Co KG sind, eingenommenen Stellen auf die Beschäftigungspflicht der GmbH
Verfahrensgang
- VG Minden, 06.11.1986 - 7 K 2189/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1989 - 13 A 95/87
- BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 82.89
Papierfundstellen
- BB 1990, 1150
- DB 1990, 944
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf …
Dies macht ihn aber nicht zum Arbeitnehmer, weil auch Inhalt des Anstellungsvertrages die Verpflichtung ist, als Organ Arbeitgeberfunktionen auszuüben (vgl. BGHZ 10, 187 ; 12, 1 ; 36, 142 ; OVG Münster, Urteil vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - <BB 1990, 1150 f.>;… Mertens in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl. 1979, § 35 Rdnr. 94 mit weiteren Nachweisen). - VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94
Schwerbehinderten-Recht: Ausgleichsabgabe - Nichtanrechnung eines …
Soweit die Klägerin sich in ihrem Schriftsatz vom 29. Juni 1993 für ihre gegenteilige Ansicht auf die Entscheidung des OVG Münster vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - (BB 1990, 1150 f.) berufen hat, ist auf folgendes hinzuweisen: In dem letzten Teil der Gründe dieser Entscheidung (BB 1990, 1151) ist ausdrücklich ausgeführt, daß die Geschäftsführer der GmbH der Arbeitgeber- und nicht der Arbeitnehmer-Seite zuzurechnen seien. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3820/98
Berechnung der Ausgleichsabgabe eines Bäckereibetriebs mit mehreren Filialen
Dass auch im Schwerbehindertenrecht an den arbeitsrechtlichen Arbeitgeberbegriff anzuknüpfen ist, haben die früher für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senate des erkennenden Gerichts bereits ausdrücklich entschieden (Urteile vom 30. Oktober 1985 - 10 A 2930/84 - und vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 -, BB 1990, 1150).